Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit

Leistungen

Spielplatzgeräteprüfung

Unsere Empfehlung

Spielplatzgeräte sollten sicher sein und Freude bereiten. Missstände und Unfälle haben hier nichts suchen. Gerne sind wir Ihr „Spielgefährte“, wenn es darum geht, Vorschriften einzuhalten und Ihre persönliche Verantwortung zu reduzieren.

Suchen Sie das persönliche Gespräch mit uns. So können wir Ihre Fragen unkompliziert beantworten und treffende Ziele setzen. Wir freuen uns auf Sie!

Jahre Erfahrung
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  • Verantwortung für die Spielplatzgeräte und die dauerhaft umfangreichen Verkehrssicherungspflichten übernehmen
  • Aktuelle Normen für Spielplatzgeräte erfüllen gemäß DIN EN 1176
  • Jährliche Hauptinspektionen durch Sachkundigen für Spielplatzgeräte
  • Drei- bis viermal im Jahr operative Inspektionen durch geschultes Fachpersonal
  • Tägliche oder wöchentliche visuelle (Sicht-)Inspektionen durch geschultes Fachpersonal
  • Sicherheitsmanagement aufbauen
  • Professionelle, gründliche und gewissenhafte Prüfung Ihrer Spielplatzgeräte analog DIN 1176 anhand der vorgeschriebenen jährlichen Hauptinspektion
  • Prüfung mit Prüfern nach DIN Spec 79161
  • Hilfestellung bei der Organisation der operativen und visuellen Spielplatzgerätekontrollen durch Ihr Personal
  • Erstellung maßgeschneiderter Konzepte für eine sichere Dokumentation der durchgeführten Spielplatzkontrollen
  • Beratungsfunktion in allen Phasen der Planung, Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Spielplatzprojekten
  • Unterstützung bei Verwaltungsfragen und beim Aufstellen von Dienstanweisungen
  • Unfällen, die meist auf technischen Mängeln beruhen
  • BGB §823: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
  • Arbeitserleichterung
  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
  • Reduzierung des Unfall- und Verletzungsrisikos
  • Frühzeitige Behebung von Mängeln für geringere Reparaturkosten
  • Ausschluss von Haftungs- und Schadenersatzansprüchen
  • Sicherung des guten Rufs als Spielplatzbetreiber
  • Lohnende, da nachhaltige Investition
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